Eulenspiegel – “Layla”

von Rebecca Bück

Wer gute Musik hören will, ist beim Campusradio richtig. Ein Lied, das hier nie in der Playlist landen würde, ist der Hit “Layla” von DJ Robin & Schürze. Zeitweise Platz 1 in den Deutschen Singlecharts, aber diskutiert wird es, weil die Stadt Würzburg das Lied nicht auf ihrem Volksfest hören will. Musikalisch absolut zurecht, findet Rebecca. Aber dennoch falsch. Wieso, kommentiert sie im Eulenspiegel.

Das Land der Dichter und Denker streitet sich darüber, ob ein Lied über Layla, Leiterin eines Spaß-Etablissements, auf ein Volksfest gehört. Wer hätte das gedacht.

Die Stadt Würzburg hat ein Lied von DJ Robin & Schürze verboten, da „sexistische oder rassistische Liedtexte unerwünscht seien“.

Das ist übrigens nicht das erste Mal, dass die unterfränkische Universitätsstadt sich klar positioniert. 2021 schon haben sie verboten, das Donaulied auf ihrem Kiliani-Volksfest zu spielen. Der Text, in dem beschrieben wird, wie man sich an einer schlafenden Frau am Donauufer vergreift, fällt klar in die Kategorie „sexuell übergriffig“. Was ist also bei Beischlaf-Beschafferin Layla anders?

Lieder aus diesem Genre, Ballermann-Hits, sind zumeist einfach gestrickt: Ohrwurmcharakter müssen sie haben, mitgröhlbar müssen sie sein, auch bei Promillegehalt im höheren Bereich, einfache Texte, simple Reime, und „lustig“.

Wer entscheidet, was lustig ist? Ist es lustig, dass jede Layla im deutschsprachigen Raum für immer mit diesem Lied konfrontiert werden wird? Ist es lustig, dass der Text absolut misogyn ist, oder dass der billige Reim „Layla – Geiler“ sprachlich gerade am untersten Niveau kratzt?

Die Debatte um unsere Freundin aus dem Erotikerlebnisgeschäft ist längst am Inhalt vorbei. Wir erleben – mal wieder – eine Grundsatzdebatte darüber, was sagbar ist und was nicht. Und: darf man Lieder verbieten oder geht das gegen die Kunst- und Redefreiheit?

Layla ist ein scheiß Lied. Dichterisch ärmlich, musikalisch einfachst gestrickt und lyrisch keine Meisterleistung. Da es aber keine Vergewaltigung verharmlost oder zu Gewalt aufruft, hat es eben auch eine Daseinsberechtigung. Das muss man nicht mögen und ich werde nicht leugnen, dass die Existenz von solchen Liedern zu einer frauenfeindlichen Kultur im wörtlichen und gesellschaftlichen Sinne beiträgt. Leider sind eben die meisten Ballermann Lieder so. Und alle verbieten, wäre zu radikal – warum also dann dieses eine?

Durch das Verbot von Layla hat sich die notwendige Debatte über frauenfeindliche Texte so verschoben, dass das Lied beinahe zu einer Hymne für Rechte und Konservative geworden ist. Die „Links-Grüne Verbotsgesellschaft“ am Werke – oder so ähnlich. Die musikalische Ehrung der Geschäftsfrau im ältesten Gewerbe der Welt wird nur noch lauter gesungen.

Würzburg wird wahrscheinlich dennoch an dem Verbot festhalten und das ist auch ok so. Wichtiger aber ist ein Umdenken dahingehend, wie man über Frauen in der Kunst und der Gesellschaft spricht.