CRJ Informiert: Schufa vor Gericht!

Ein Thema, das uns alle betrifft, ist die Schufa – immerhin mieten ja bestimmt die meisten von uns eine Wohnung, oder haben zumindest einen Handyvertrag. Warum die aktuell vor Gericht ist, hat sich Viktoria mal angesehen.

Die Schufa ist den meisten von uns schon einmal begegnet – denn die Schufa stellt Bonitätsprüfungen auf. Das heißt, sie beurteilt die Kreditwürdigkeit einer Person. Aktuell laufen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, die vielleicht sogar das Ende der Schufa bedeuten könnten.

Bei Abschluss eines Mietvertrags, eines Internetvertrags oder auch schon beim Handyvertrag – die Bonitätsprüfung begegnet uns eigentlich überall. Die Schufa hat also großen Einfluss auf unser Leben.

Dabei hat die Schufa sich schon einige Fehltritte geleistet, beispielsweise Menschen für tot erklärt, die tatsächlich aber noch sehr lebendig – und ziemlich wütend gewesen sind. Die Schufa ist aber weder eine staatliche Behörde noch ein Zusammenschluss von Banken, sondern ein Privatunternehmen. Die Daten ermittelt die Schufa unter anderem über Einsehen der öffentlichen Insolvenzregister. Die Bonität wird automatisiert per Computer berechnet.

Datenschützer_innen werfen der Schufa vor, es mit dem Datenschutz nicht allzu genau zu nehmen. Bis vor kurzem hat die Schufa Einträge aus dem öffentlichen Insolvenzregister weit über die Speicherdauer im Insolvenzregister abgespeichert. Dieses Vorgehen änderte die Schufa erst, nachdem Kritik an dieser Praktik laut wurde. Zudem ist nicht bekannt, wie die Schufa die Bonitätsbewertung aufstellt. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Schufa ihre Formel zur Aufstellung des Bonitätsscore nicht öffentlich machen muss, da es ein Geschäftsgeheimnis sei.

Das könnte nun aber gekippt werden. Der Europäische Gerichtshof, kurz der EuGH, verhandelt momentan Klagen gegen die Schufa. Eingereicht wurden die Klagen vom Wiesbadener Verwaltungsgericht. Grundlage der Klage: Das europäische Recht verbietet, Urteile mit rechtlicher Wirkung auf Menschen automatisiert über einen Computer zu fällen – wie die automatisierte Berechnung des Bonitätsscores, der letztlich über die Vergabe von Krediten und den Abschluss von Verträgen entscheidet. Auch sei problematisch, dass die Schufa nicht offenlegt, wie sie den Bonitätsscore berechnet – das verstößt gegen das geltende Europarecht bezüglich des Datenschutzes. Ein Gutachter für den EuGH spricht sich im Großen und Ganzen gegen die Vorgehensweise der Schufa aus. Der EuGH folgt in der Regel den Empfehlungen seiner Gutachter, so der Focus.

Das Urteil des EuGH wird in den nächsten Monaten, spätestens aber Anfang 2024 erwartet. Das Urteil kann, je nach Entscheidung, weitreichende Folgen haben. Medienanwalt Christian Solmecke äußert sich in einem YouTube-Video, welches sich mit den laufenden Klagen befasst, über mögliche Auswirkungen des Urteils des EuGH. Denn es würde unter anderem auch indirekt über einen Paragraphen des deutschen Datenschutzrechtes verhandelt. Sollte das Urteil des EuGH negativ für die Schufa ausfallen, wären nicht nur die Geschäftspraktiken der Schufa passé, es müsste auch das deutsche Datenschutzgesetz umgeschrieben werden, da es sonst gegen geltendes Europarecht verstößt.

Ihr könnt auf der Website der Schufa eine kostenlose Datenkopie beantragen, um herauszufinden, welche eurer Daten bei der Schufa hintelegt sind.