Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Schutz oder Zensur?

Seitdem 1. Oktober 2017 gilt das Netzwerkdurchsetungsgesetz bundesweit und hat für Furore gesorgt. Wie wirkt das Gesetz? Wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt und die Medien zensiert? Oder werden Straftäter nur daran gehindert, andere Menschen zu berohen und zu manipulieren?  Franz und Louisa haben auf den 8. Jenaer Medienrechtlichen Gesprächen nach Antworten für euch gesucht.

Es gehört zu den umstrittensten Mediengesetzen der jüngsten Zeit – das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG. Dieses Gesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft und erlegt den Anbietern von sozialen Netzwerken besondere Verhaltenspflichten auf.

Im besonderen Fokus des NetzDG steht die Kommunikation in weltumspannenden sozialen Netzwerken. Prominente und allseits bekannte Beispiele sind etwa Facebook oder Twitter. Der Inhalt dieser sozialen Netzwerke bestimmt mittlerweile ganz wesentlich den gesellschaftlichen Diskurs. Infolgedessen besteht die wachsende Gefahr einer gezielten Einflussnahme auf die Nutzer und – gerade im Schutz der Anonymität – einer Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten. Dies geht oft einher mit einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation und einem Verlust an Toleranz und Kommunikationskultur.

Vor diesem Hintergrund sollte das NetzDG der Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken dienen. Es sieht Instrumente vor, die eine rasche Entfernung von volksverhetzenden Inhalten, Beleidigungen oder Verleumdungen gewährleisten sollen. Neben der Bekämpfung von Hass-Botschaften (Hate-Speech) erhoffte sich der Gesetzgeber vom NetzDG auch die Eindämmung von gezielten Falschmeldungen (Fake-News). Kritiker bemängeln, dass NetzDG schränke die Meinungsfreiheit im Internet ein. Anbieter sozialer Netzwerke könnten sich zu einem vorschnellen Löschen von Meinungen veranlasst sehen.

 

Textquelle: Rechtswissenschaftliche Fakultät FSU Jena

Bildquelle: Kölner Rundschau

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