Zivilklausel falsch? – ein Gespräch mit der Leitung des “Ethikzentrum Jena”

Da diese Woche beim Campusradio Jena unter dem Motto “Zivilklausel” steht, wird jeden Tag ein anderer Aspekt zu diesem Thema beleuchtet.

Unsere Redakteurin Lisa hat sich mit Prof. Dr. Nikolaus Knoepffler, dem Leiter des Ethikzentrums Jena und Autor eines Buches über Angewandte Ethik, zusammengesetzt und ihm ein paar Fragen zum Standpunkt des Ethikzentrums zu diesem Thema gestellt. Was für Antworten sie dabei bekam, hört ihr hier:

[audio:https://www.campusradio-jena.de/wp-content/uploads/sites/5/2012/11/121128_Zivilklausel_Ethik.mp3]

Anbei noch eine kurze schriftliche Stellungnahme des Ethikzentrum Jena:

»Der Einsatz für Frieden, Gerechtigkeit und unteilbaren Menschenrechten auf dieser Welt gehört zu den zentralen Aufgaben jeder Bürgerin und jeden Bürgers. Vor diesem Hintergrund ist es sehr gut zu verstehen, dass viele Menschen sich eine Forschung wünschen, die weder direkt noch indirekt militärischen Zielen und Zwecken dienen kann.
Doch leider leben wir in einer Welt, in der immer noch Staaten andere Staaten bedrohen, sodass eine Verteidigungsarmee nach meiner Überzeugung nötig ist. Eine Verteidigungsarmee benötigt, um wirklich verteidigen zu können, eine Ausrüstung, die mit der gegnerischen mithalten kann. Deshalb kann eine Forschung mit militärischer Zielsetzung sogar dem Friedenserhalt, der Gerechtigkeit und der Verteidigung von Menschenrechten dienen. Der brutale Völkermord in Ruanda, aber auch die Ermordung der Muslime in Srebrenica zeigen, dass ohne ein militärisches Eingreifen derer, die für Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechte eintreten, unschuldige Menschen schreckliches Leid und den Tod erfahren.
Darüber hinaus spricht noch ein weiterer Grund wesentlich gegen eine Zivilklausel. Das mit der Menschenwürde verbundene Recht auf Selbstbestimmung schließt die Forschungsfreiheit ein. Diese Forschungsfreiheit mittels einer Zivilklausel einschränken und kontrollieren zu wollen, bedeutet eine Gesinnungsdiktatur: Es wird nämlich der Person, die direkt oder indirekt mit ihrer Forschung beispielsweise der Bundeswehr als Verteidigungsarmee zuarbeiten will, genau dieses verboten. Auf diese Weise wird die Gesinnung derer, die jede derartige Forschung ablehnen, wofür es persönlich gute Gründe geben mag, allen verpflichtend gemacht. Diese Einschränkung der Forschungsfreiheit lehne ich genauso ab wie die Forderung von Glaubensgemeinschaften, die beispielsweise die embryonale Stammzellforschung an Universitäten, und nicht nur da, verboten sehen wollen und dafür Verbotsklauseln fordern.
Forschung und Lehre sollen frei bleiben, frei von weltanschaulichen Vorgaben jeder Art. Nur dort, wo Forschung oder Lehre nachweislich das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung bedroht, sind Einschränkungen sinnvoll, beispielsweise im Rahmen medizinischer Forschungsvorhaben mit Probanden.«

 

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