Der seltsame Geruch, den ihr nachmittags im Park riecht? Der markante Duft, der vom Balkon eurer Nachbar:innen im oberen Stock hinunterweht? Der Rauch, der sich bei Konzerten in der Luft kräuselt und offensichtlich nicht zu einer Nebelmaschine gehört? Seit April ist es offiziell: Wir müssen nicht mehr so tun, als wüssten wir nicht, dass es sich hierbei um Cannabis handelt! Seit dem 1. April 2024 im Eigenanbau erlaubt, gibt es seit dem 1. Juli einen weiteren Schritt der Cannabis-Teillegalisierung. Die Social Clubs. Was genau das nun wieder ist, hat unsere Eule Viki für euch zusammengefasst!
Es muss wohl momentan ordentlich rattern in einigen deutschen Beamtenstuben. Denn seit dem 1. Juli dürfen die Social Clubs ihre Lizenzen zum Cannabisanbau beantragen. Seit dem 1. April haben sich mehrere dieser Vereine gegründet und sich damit beschäftigt, bereits das Gröbste in die Wege zu leiten:
Seit dem 1. April – dem ersten Schritt der Teillegalisierung – ist es in Deutschland volljährigen Personen erlaubt, eine Cannabismenge von bis zu 25 Gramm außerhalb der eigenen vier Wänden zu transportieren oder insgesamt 50 Gramm getrocknetes Cannabis Zuhause zu lagern. Obwohl (noch) kein Cannabis direkt einfach so legal erworben werden kann, dürfen bereits Samen aus dem Ausland importiert werden. Hobbygärtner:innen – oder die, die es werden wollen – dürfen aktuell bis zu 3 weibliche Pflanzen für den Eigenanbau hochzüchten.
Wem das aber zu kompliziert ist, der hat nun die Möglichkeit, sich in einem Social Club einzutragen. Gründen durften sich die Vereine bereits ab dem 1. April. Immerhin fließt in so ein deutsches Vereinleben einiges an Vorbereitung: Für die Gründung braucht es eine Vereins- bzw. Mitgliedersatzung und natürlich einen Vorstand, der das Tagesgeschäft koordiniert und eine Anbaufläche lokalisiert. Überhaupt muss erstmal der Verein eingetragen werden, ehe man überhaupt dazu kommt, sich auch noch um Kassenverantwortliche, ein Vereinskonto oder sogar Präventionsbeauftragte Gedanken macht. Deutsche Vereinskultur at its best – nur, dass es diesmal nicht um Alkohol-, sondern Cannabiskonsum geht.
Unter diesen Gesichtspunkten ist es vielleicht ganz gut, dass die Anbaulizenz, um tatsächlich Cannabis herzustellen, erst ab dem 1. Juli bei den zuständigen Behörden beantragt werden darf. Es muss wohl momentan hoch her gehen, in den Stuben deutscher Behörden. Alleine in Jena gibt es bereits jetzt schon mehr als einen Verein.
Dies könnte unter anderem damit zusammenhängen, dass ein Social Club maximal 500 Mitglieder zählen darf. Mitglieder eines solchen Social Clubs dürfen sich in nur einem einzigen Social Club einschreiben. Im Gegenzug dürfen sie bis zu 50 Gramm im Monat von ihrem Club erwerben. Für 18-21-Jährigen gilt eine Sonderregelung, die die Obergrenze auf 30 Gramm Erwerbsmenge pro Monat senkt und außerdem vorschreibt, dass der THC-Gehalt bei unter 10% liegen muss. Nicht-Mitglieder dürfen jedoch Stecklinge und/oder Samen von ihren lokalen Social Clubs beziehen. Das Maximum liegt hier bei 7 Samen oder 5 Stecklingen im Monat. Danach fallen sie wieder unter die oben erwähnten Hobby-Gärtner:innen.
Social Clubs sind aber nicht nur damit betraut, den Anbau und die Ausgabe von entsprechenden Cannabisprodukten an ihre Mitglieder bzw. Nicht-Mitglieder zu betrauen. Von Seiten des Gesetzes unterliegen sie einigen Anforderungen: Die Qualität der Produkte muss regelmäßig kontrolliert werden. Die Herkunft der Samen muss dokumentiert werden und auch ein Beipackzettel pro Tütchen muss mitgeliefert werden. Der Beipackzettel soll Informationen zum Gewicht, Erntedatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum, um hier nur ein paar Beispiele aufzuzählen.
Außerdem sind Social Clubs verpflichtet, einen der eine Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten oder -beauftragte zu benennen. Diese Person muss dann durch regelmäßige Schulungen die Qualifikation zum Innehalten dieses Postens erwerben.