SturaFM: weniger Rücklagen für Fachschaften

Alles soll einfacher werden. Durch eine Änderung der Finanzordnung sollen die Zahlungsrythmen der Semestergelder an Fachschaften zukünftig eingehalten werden. Trotzdem sind die Fachschaftsräte sauer: der Stura könnte sie gleichzeitig um 80 Prozent ihres kommenden Budgets bringen. Wie das sein kann, erläutert Dana in einer neuen Ausgabe SturaFM:

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Eine Antwort auf „SturaFM: weniger Rücklagen für Fachschaften“

  1. Mike sagt:

    Sorry, aber die Aussage, dass sich die Zahlungen wegen der Bürokratie verzögern ist so nicht richtig. Vielmehr ist die nachlaufende Zahlung seit mindestens zehn Jahren vorgesehen. Letztlich braucht es nur wenige Dinge, um die Gelder zu bekommen: einen Antrag und den Verwendungsnachweis fürs letzte Semester. Zweiteres sollte aber in den FSR ohnehin stets vorhanden sein.

    Das mögliche Zusammenfallen einer Zahlung im Jahre 2013 ergibt sich aus der Umstellung von nach- auf vorschüssig. Das ist geplant, um die scheinbar (!) überhöhten Rücklagen am Jahresende nicht mehr im Plan zu haben, denn bisher sah es so aus, als ob die Studisschaft das Geld (am willkürlichen Jahresende) übrig hätte – eigentlich war es aber den Fachschaften zustehendes Geld. Diesen Umstand hatte trotz mehrerer Erklärungen und Gespräche der Rechnungshof nicht verstanden und wertete die ca. 40.000 Euro als Rücklagen. Nach seiner Ansicht beginnt jedes Jahr mit einem leeren Konto, auf das dann eingezahlt wird. Nur eben sind die Semesterzuweisungen nicht am 1.1. zu erhalten. Künftig würde, nach dem LRH-Willen, zwar an der Gesamtbetrachtung eigentlich nichts geändert, aber es wäre scheinbar weniger Geld “übrig”.

    Zur Kappungsgrenze: Diese Grenze ist per Landesverordnung auf 20% der Beiträge festgelegt. Nur weil an anderer Stelle immer deutlich mehr Geld ausgegeben wurde, war der Durchschnitt geringer. Bisher durften Fachschaften nach der Zuweisung das dreifache einer Zuweisung haben – die Studischaft am Jahresanfang aber nur das 0,2-fache. Dabei werden, der Logik des Gesetzes folgend, natürlich Fachschaften und StuRa, kurz alles studentische, zusammengerechnet.
    Daneben bekommen Fachschafte das Geld pauschal und ohne Nachweis, dass sie es auch wirklich benötigen, während aber für die Studischaften ein Haushaltsprinzip gilt. Ein Viertel des Gesamthaushaltes fließt so am Haushalt vorbei per Pauschalprinzip – und verbleibt oft genug auf den FSR-Konten. Allerdings darf der Studischaftsbeitrag nur so hoch sein, wie Mittel für die gesetzlich beauftragte Arbeit benötigt werden. Eben diese Mittel sind in der Beitragsordnung festzulegen und im Haushalt einzustellen. Schwer nur, wenn die FSR keinen solchen Plan und dazu noch unverbrauchte Mittel in Größenordnungen haben.

    Nicht verbrauchte Mittel fließen auch nicht in “StuRa-Projekte”, sondern in den gemeinsamen Ansatz der FSR. Erst wenn sie dort nicht ausgegeben werden, stehen sie dem Ansatz “interne Projekte” zur Verfügung. Das sind aber nicht StuRa-Projekte sondern, interne der _Studischaft_. Auch Fachschaften haben wie Referate oder Arbeitskreise die Möglichkeit, diese Mittel per MF-Antrag zu erhalten.

    Letztlich ist alles noch zu diskutieren. Nur die Regelungen der ThürStudFVO sind wenig nachgiebig und der Haushalt, der Ende November beschlossen werden muß, ist der Haushalt der Studischaft, also der Fachschaften (und hoffentlich mit deren Planansätzen) und des StuRa.

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